Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stefanie Zährl, Eisenbahnstraße 53, 70794 Filderstadt

Stand Januar 2022

 

1. Geltungsbereich

1.1 Stefanie Zährl führt Coaching, Beratung und Training sowie Grafikdesign- und Gestaltungsleistungen gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) durch.

Diese gelten für alle zwischen der Firma Stefanie Zährl, Eisenbahnstraße 53, 70794 Filderstadt (nachfolgend »Stefanie Zährl«, »Firma« oder »ich« oder »wir«) und ihrem Auftraggeber (nachfolgend Kunde / Klient / Auftraggeber) abgeschlossenen Verträge und Rechtsgeschäfte gegenüber Verbrauchern und Unternehmern in der zum Zeitpunkt des Abschlusses bestehenden Fassung.

1.2 Die Rechtsgeschäfte können persönlich, per E-Mail, im Beratungsgespräch, über die Website oder via Messenger zustande kommen. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Mit der Beauftragung von Stefanie Zährl gelten diese Bedingungen als angenommen.

 

2. Vertragsgegenstand, Haftung & Gewährleistung

2.1 Die Informationen und Ratschläge im Arbeitsprozess sowie in allen Arbeitsunterlagen sind sorgfältig getroffen. Beim Angebot von Stefanie Zährl handelt es sich um eine reine Dienstleistungstätigkeit. Gegenstand ist daher die Erbringung der im Angebot oder im Vertrag vereinbarten Leistungen, nicht die Herbeiführung eines bestimmten privaten oder geschäftlichen Erfolges, insbesondere schuldet Stefanie Zährl kein bestimmtes persönliches oder wirtschaftliches Ergebnis. Stellungnahmen und Empfehlungen bereiten die persönliche und unternehmerische Entscheidung des Auftraggebers vor, sie können diese in keinem Fall ersetzen. Ein Erfolg ist daher nicht geschuldet und eine Haftung wird ausgeschlossen. Der Inhalt der Angebote sowie der Trainings- und Beraterleistung ist ausschließlich auf die individuelle Auftraggeber-Situation bezogen und enthält keine allgemein gültigen Aussagen.

2.2 Abweichende Bedingungen des Auftraggebers, die Stefanie Zährl nicht ausdrücklich anerkennt, werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn Stefanie Zährl ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

2.3 Stefanie Zährl haftet nur für Schäden, die sie selbst oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Davon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung einer Vertragspflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht), sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für die Stefanie Zährl auch bei leichter Fahrlässigkeit haftet.

2.4 Ansprüche des Auftraggebers, die sich aus einer Pflichtverletzung von Stefanie Zährl oder seiner Erfüllungsgehilfen ergeben, verjähren ein Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Davon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Stefanie Zährl oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, und Schadensersatzansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, auch soweit sie auf einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung von Stefanie Zährl oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen; für diese Schadensersatzansprüche gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

2.5 Die Zusendung und Rücksendung von Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers. Mit der Abnahme des Werkes und/oder der Freigabe von Entwürfen und Reinzeichnungen übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild mit der Folge, dass die Haftung von Stefanie Zährl insoweit entfällt.

2.6 Stefanie Zährl haftet nicht für die urheber-, geschmacksmuster- oder markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der Entwürfe und sonstigen Designarbeiten, die es dem Auftraggeber zur Nutzung überlässt. Geschmacksmuster-, Patent- oder Markenrecherchen hat der Auftraggeber selbst und auf eigene Rechnung durchzuführen.

2.7 In keinem Fall haftet Stefanie Zährl für die rechtliche, insbesondere wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit der vorgesehenen Nutzung. Allerdings ist sie verpflichtet, den Auftraggeber auf eventuelle rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern sie ihm bei der Durchführung des Auftrags bekannt werden.

2.8 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die von Stefanie Zährl erbrachte Werkleistung nach deren Erhalt innerhalb einer angemessenen Frist zu untersuchen und eventuelle Mängel gegenüber Stefanie Zährl zu rügen. Die Rüge von offensichtlichen Mängeln muss schriftlich innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung des Werkes, die Rüge nicht offensichtlicher Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach dem Erkennen des Mangels erfolgen. Zur Wahrung der Rügefrist genügt die rechtzeitige Absendung der Rüge. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt die Werkleistung von Stefanie Zährl in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt.


3. Terminvereinbarungen, höhere Gewalt und sonstige Leistungshindernisse

3.1 Im Angebot von Stefanie Zährl enthaltene und gebuchte Einzel-Coachings und weitere vereinbarte Termine sind innerhalb eines Zeitraums von 6 Monaten ab Vertragsabschluss in Anspruch zu nehmen. Werden keine anderen schriftlichen Vereinbarungen getroffen, verfällt der Leistungsanspruch des Kunden. Sofern nicht anders vereinbart, finden Termine online via Zoom statt. Die Schaffung der dafür notwendigen technischen Vorraussetzungen obliegen dem Klienten. Versäumt der Kunde einen vereinbarten Termin spätestens 24 Stunden vor Stattfinden abzusagen oder zu verschieben, verfällt der Anspruch ebenfalls.

3.2 Stefanie Zährl ist berechtigt, bei höherer Gewalt die vereinbarten Termine zu verschieben. Darunter fallen auch Leistungshindernisse, die aufgrund von Krankheit, Unfall, familiären oder (z.B. technischen) Ausnahmesituationen oder Ähnlichem entstanden sind. In diesem Fall wird sie den Kunden schnellstmöglich über den möglichen Kommunikationsweg verständigen und einen Ersatztermin anbieten. Falls der Klient nicht rechtzeitig erreichbar sein sollte, besteht dennoch kein Anspruch auf Übernahme von Kosten.


4. Versicherungsschutz

Die Teilnahme an den Angeboten von Stefanie Zährl setzt eine normale psychische und physische Belastbarkeit voraus. Jeder Klient trägt die volle Verantwortung für sich und seine Handlungen innerhalb und außerhalb von Coaching- und Beratungssitzung sowie Trainings und kommt für eventuell verursachte Schäden selbst auf. Coaching, Beratung und Training ist keine Psychotherapie. Diese kann durch das Angebot von Stefanie Zährl nicht ersetzt werden.


5. Vertraulichkeit

Stefanie Zährl verpflichtet sich, über alle im Rahmen ihrer Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten des Auftraggebers auch nach der Beendigung des Vertrages Stillschweigen gegenüber Dritten zu bewahren. Darüber hinaus verpflichtet sie sich, die zum Zwecke der Beratertätigkeit überlassenen Unterlagen sorgfältig zu verwahren und gegen Einsichtnahme Dritter zu schützen. Auf Wunsch werden persönliche Daten nach Erbringung der Dienstleistung gelöscht.


6. Urheberrecht und Nutzungsrechte

6.1 Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von Stefanie Zährl weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig.

6.2 Bei Verstoß gegen Punkt 6.1 hat der Auftraggeber Stefanie Zährl zusätzlich zu der für die Designleistung geschuldeten Vergütung eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 Prozent dieser Vergütung zu zahlen.

6.3 Stefanie Zährl überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Stefanie Zährl bleibt in jedem Fall, auch wenn es das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt hat, berechtigt, seine Entwürfe und Vervielfältigungen davon im Rahmen der Eigenwerbung in allen Medien zu verwenden.

6.4 Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung zwischen Stefanie Zährl und Auftraggeber. Die Nutzungsrechte gehen auf den Auftraggeber erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.

6.5 Stefanie Zährl ist bei einer Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellung und/oder öffentlichen Wiedergabe der Entwürfe und Reinzeichnungen als Urheber zu nennen. Verletzt der Auftraggeber das Recht auf Namensnennung, ist er verpflichtet, Stefanie Zährl zusätzlich zu der für die Designleistung geschuldeten Vergütung eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 Prozent dieser Vergütung zu zahlen. Davon unberührt bleibt das Recht von Stefanie Zährl, bei konkreter Schadensberechnung einen höheren Schaden geltend zu machen.

6.6 Will der Auftraggeber in Bezug auf die Entwürfe, Reinzeichnungen oder sonstigen Arbeiten von Stefanie Zährl formale Schutzrechte zur Eintragung in ein amtliches Register anmelden, bedarf er dazu der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Stefanie Zährl.

6.7 Stefanie Zährl ist berechtigt, von ihr entwickelte Designs, Konzepte und Texte für eigene Referenzzwecke und Werbemaßnahmen zu nutzen und in Print- und Onlinemedien zu veröffentlichen.

6.8 Alle ausgehändigten Dokumente, Konzepte und Unterlagen, die Bestandteil der Angebote von Stefanie Zährl sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, in der vereinbarten Vergütung enthalten. Diese sind zum persönlichen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt. Das Urheberrecht daran gehört allein Stefanie Zährl. Dem Auftraggeber ist es nicht gestattet, die Unterlagen ohne schriftliche Zustimmung von Stefanie Zährl ganz oder auszugsweise zu reproduzieren. Eine Veröffentlichung, auch auszugsweise, ist untersagt und wird strafrechtlich verfolgt.


7. Vergütung

7.1 Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Buchung. Werden Rabatt- oder Aktionsangebote beworben, sind diese zeitlich oder mengenmäßig begrenzt. Es besteht kein Anspruch darauf. Die Angebote sind freibleibend, Änderungen sindvorbehalten. Alle Preise und Vergütungen sind Nettobeträge, zahlbar zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und ohne Abzug.Es gilt die Steuerschuldnerhaft des Leistungsempfängers. Für Kleinunternehmer bzw. Privatpersonen aus dem EU-Ausland, die keine gültige Umsatzsteuer-ID-Nummer vorweisen, gelten die Preise zuzüglich der gesetzlich gültigen deutschen Umsatzsteuer.

7.2 Vergütungen für Design-Leistungen sind bei Beauftragung fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit, sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten. Die Abschlagszahlungen werden bei Rechnungsstellung mitgeteilt und sind verbindlich, ohne dass eine weitere Rechnungslegung oder Erinnerung seitens Stefanie Zährl erfolgt.

7.3 Jede erneute Nutzung der Entwürfe und Reinzeichnungen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Stefanie Zährl. Dasselbe gilt für Nutzungen, die über den ursprünglich vereinbarten oder vorgesehenen Umfang hinausgehen. Der Auftraggeber hat für jede erneute oder zusätzliche Nutzung, die ohne Zustimmung von Stefanie Zährl erfolgt, außer der für die betreffende Nutzung angemessenen Vergütung eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 Prozent dieser Vergütung zu zahlen.

7.4 Für die Coaching- und Beratungsleistungen werden die in der Vereinbarung festgelegten Honorare berechnet. Solange keine Kostenzusage von anderer Stelle vorliegt, gilt der/die Auftraggeber/Auftraggeberin als Schuldner des Beratungs-Honorars. Das Honorar ist, wenn nichts anderes vereinbart wurde, sofort nach Rechnungsstellung und ohne Abzug vor der ersten Beratungseinheit fällig. Bei Fälligkeit von Zahlungen für Online-Bestellungen wird der Kunde von meiner Webseite mit einer Zahlungs-Webseite verbunden. Bei einer Ratenzahlung verpflichtet sich der Auftraggeber, alle Raten wie vereinbart zu tätigen. Ich behalte mir das Recht vor, beim Versäumnis einer offenen Ratenzahlung, die Ratenzahlungsvereinbarung vorzeitig zu beenden. Der noch offene Betrag wird damit sofort fällig.


8. Fremdleistungen

Stefanie Zährl ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Stefanie Zährl hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von Stefanie Zährl abgeschlossen werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, Stefanie Zährl im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben, insbesondere von der Verpflichtung zur Zahlung des Preises für die Fremdleistung.

Stefanie Zährl ist berechtigt, für Designleistungen Erfüllungsgehilfen zu beauftragen und verpflichtet sich, diese sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Darüber hinaus haftet sie für ihre Erfüllungsgehilfen nicht.


9. Eigentum, Rückgabepflicht

An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Die Originale sind Stefanie Zährl spätestens drei Monate nach Lieferung unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.

Bei Beschädigung oder Verlust der Entwürfe oder Reinzeichnungen hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung notwendig sind. Das Recht von Stefanie Zährl, einen weitergehenden Schaden geltend zu machen, bleibt unberührt.


10. Herausgabe von Daten

Stefanie Zährl ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber, dass Stefanie Zährl ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.

Hat Stefanie Zährl dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit Einwilligung von Stefanie Zährl verändert werden.

Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline trägt der Auftraggeber.

Stefanie Zährl haftet nicht für Fehler an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers entstehen.

 

11. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen

Im Rahmen des Auftrags besteht für Stefanie Zährl Gestaltungsfreiheit. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.

Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann Stefanie Zährl eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Das Recht von Stefanie Zährl, einen weitergehenden Schaden geltend zu machen, bleibt unberührt.

Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller Stefanie Zährl übergebenen Vorlagen berechtigt ist und dass diese Vorlagen von Rechten Dritter frei sind. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt der Auftraggeber Stefanie Zährl im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei. Die Freistellungsverpflichtung entfällt, sofern der Auftraggeber nachweist, dass ihn kein Verschulden trifft.


12. Haftung und Gewährleistung

12.1. Stefanie Zährl verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihm überlassene Vorlagen, Unterlagen, Muster etc. sorgfältig zu behandeln.

12.2. Stefanie Zährl verpflichtet sich, seine Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Darüber hinaus

haftet er für seine Erfüllungsgehilfen nicht.

12.3. Mit der Freigabe von Entwürfen, Reinausführungen oder Reinzeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die

Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.

12.4. Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Texte, Reinausführungen und Reinzeichnungen entfällt jede Haftung

von Stefanie Zährl.

12.5. Für die wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten haftet Stefanie Zährl nicht.

12.6. Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei Stefanie Zährl geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei angenommen.

12.7. Die Produktionsüberwachung durch Stefanie erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung und Vergütung. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist Stefanie Zährl berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben. Sie haftet für Fehler nur bei eigenem Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

 

12. Schlussbestimmungen

Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat, er seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt oder beide Vertragsparteien Kaufleute sind, wird der Firmensitz von Stefanie Zährl als Gerichtsstand vereinbart.

Ist eine der vorstehenden Geschäftsbedingungen unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht.